Einsatzgebiete

«Namen sind Schall und Rauch – ausser dem Namen, den man sich gemacht hat.»
Ernst Reinhardt

 

Wir sind überall für Sie da!

Am 1. Juli 2019 wurde das über 200-jährige Kaminfeger-Monopol aufgehoben und die Hauseigentümer im Kanton Luzern können ihren Kaminfeger selbst wählen und sind für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungen ihrer Feuerungsanlagen selber verantwortlich. Die periodischen Reinigungen sind durch einen von der Gebäudeversicherung Luzern zugelassenen Kaminfegermeister durchzuführen und zu belegen – ansonsten kann die Gebäudeversicherung im Schadenfall Leistungen kürzen. Die minimalen Reinigungsfristen werden weiterhin durch die Behörde festgelegt und in der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz geregelt.

 
Wenn Sie mit uns als bestehender Kunde bis anhin einverstanden waren, müssen Sie nichts unternehmen. Wir übernehmen für Sie die Verantwortung zur Einhaltung der Reinigungsfristen und deren Datenablage gemäss den gesetzlichen Vorschriften und kümmern uns weiterhin fachmännisch um Ihre Sicherheit und Ihren Komfort. 

Haben Sie Fragen? Gerne beantworten wir diese telefonisch, per Email oder direkt bei der nächsten Reinigung.